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Immobilienmakler allgemein

Ein Immobilienmakler ist eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern bzw. Mietern und Vermietern von Immobilien agiert. Die Aufgaben eines Immobilienmaklers können vielfältig sein und umfassen die Bewertung von Immobilien, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen, Verhandlungen, und die Unterstützung bei rechtlichen Aspekten des Verkaufs oder der Vermietung von Immobilien.

Der Ablauf bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers in Deutschland beginnt üblicherweise mit einem Maklervertrag. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Höhe der Maklerprovision, die Dauer des Vertrags und andere relevante Bedingungen. Die Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird durch individuelle Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber festgelegt.

Der Immobilienmakler ist in erster Linie demjenigen verpflichtet, der ihn beauftragt hat. Das bedeutet, dass er im Interesse seines Auftraggebers handelt und sein Bestes tut, um die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Dabei muss der Makler jedoch auch die gesetzlichen Bestimmungen und die Interessen aller beteiligten Parteien im Auge behalten.

Das Bestellerprinzip ist eine Regelung, die besagt, wer die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung bezahlen muss. In Deutschland gilt seit 2015 das Bestellerprinzip im Mietrecht. Das bedeutet, dass bei Vermietungen von Wohnraum in der Regel derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat, also der Vermieter. Für den Verkauf von Immobilien gilt das Bestellerprinzip nicht, hier wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder nach individueller Vereinbarung festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass sich Gesetze und Regelungen ändern können, daher ist es ratsam, aktuelle Informationen zu den Bestimmungen und Praktiken im Immobilienmarkt in Deutschland einzuholen.

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